Unter anderem bei der Beantragung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird die seit 2008 vergebene Steueridentifaktionsnummer benötigt. Wer diese nicht mehr hat oder noch keine bekommen hat, kann diese in der Regel entweder beim Bürgerservice oder beim Finanzamt (Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam) erhalten. Interessant wird die "Jagd" nach der Nummer für Menschen die keine Meldeadresse haben und in Potsdam auch noch keine hatten (auch wenn auf dem Ausweis "Potsdam" unter der Rubrik Adresse stehen sollte).
Unter www.identifikationsmerkmal.de lässt sich die Steuernummer via Online-Formular anfordern, aus Datenschutzgründen wird diese allerdings nur an die Meldeadresse verschickt. Wurde die Steueridentifikationsnummer bereits vergeben, kann nur von dem örtlich zuständigen Finanzamt nicht gefunden werden gibt es die Möglichkeit beim Bundeszentralamt für Steuern in Berlin (DGZ-Ring 12, 13086 Berlin) http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html vorzusprechen. Zu empfehlen ist vorher telefonisch nachzufragen ob die Vorsprache erfogversprechend ist. Ist auch dort keine Steuernummer vorhanden kann eine von der anfordernden Behörde (z.B. Rententräger) über das Maschinelle Anfrageverfahren (MAV)beantragt werden. Link zum MAV:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/MAV/MAV_node.htm
In Einzelfällen muss der Ansprechpartner der jeweiligen Institution auf die Möglichkeit der Nutzung dieses Verfahrens hingewiesen werden.