3821 Stand 16.09.2011
Fisch, 2680
Nach Diskussionen im Arbeitskreis Wohnungslos vom 20.06.2011 und 12.09.2011
1. Für welche Gruppen?
-Für Wohnungssuchende aus Einrichtungen (Aue, stationären Maßnahmen, ambulant betreuten WG (der Jugend- und Sozialhilfe), JVA
-für obdachlos untergebrachte Personen (Obdachlosenwohnheim andere ordnungsrechtliche Unterbringung,
-für verdeckt Wohnungslose,
-von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte,
-für U 25 jährige, die in eine eigene Wohnung möchten,
-für auf der Straße lebende Menschen
2. Wer erstellt den Check?
-bei Wohnungssuchenden aus Einrichtungen: die Sozialarbeiter der Einrichtungen
-bei obdachlos untergebrachten Personen: die Sozialarbeiter der Obdachloseneinrichtungen
-bei verdeckt Wohnungslosen: Streetworker oder Sozialarbeiter der Wohnungssicherung wenn nicht vorhanden
-für U 25 Jährige, die in eine eigene Wohnung möchten: der Fallmanager oder der Sozialarbeiter der Wohnungssicherung
-für auf der Straße lebende Personen: Streetworker oder Sozialarbeiter der Wohnungssicherung
3. Ab wann?
Ab dem 01.10.2011.