Hier ein kurzer Erfahrungsaustausch zum Verfahren bei nicht bestehender Krankenversicherung im konkreten Fall:
Der Betroffene war privat bei der Alianz krankenversichert und konnte nach fast 2 Jahren keine Beiträge mehr bezahlen. Darauf fielen in etwa 1 Jahr Schulden in der Gesamthöhe von 12.000€ an und die Versicherung weigerte sich nun, ihn weiter zu versichern bevor er nicht min. die Hälfte seiner Ausstände begleichen würde. Die Person erhält mittlerweile ALGII und befindet sich im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Gesetzliche Versicherer lehnten die Aufnahme kategorisch ab trotz der Verpflichtung (inkl. Strafzahlungen) durch den Gesetzgeber und das Jobcenter, sich eine Versicherung zu suchen.
Die Rechtslage sieht folgendermaßen aus: Es besteht zwar für die gesetzliche Versicherung keine Aufnahmepflicht, wohl aber für den vorhergehenden Versicherer, den Versicherten weiterhin auch trotz bestehender Beitragsschulden zu versichern, weil der Versicherungsnehmer nämlich keine freie Wahl der Krankenkasse mehr hat seit dem 01.04.2009.
Der nächste Schritt ist also ein Antrag auf Versicherung im Basistarif bei der (vorhergehenden) privaten Versicherung und ein Antrag auf Halbierung (wegen der Hilfebedürftigkeit und finanziellem Unvermögen auf Grundlage des Bewilligungsbescheides) der Beiträge (dann in etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung ca. 250-300€) notwendig. Diesen halbierten Beitrag übernimmt dann das Jobcenter (ggf. kleine Zuzahlung durch Betroffenen nötig).